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Familienpolitik im Fokus 2: Fragen zur BTW2017 an unsere Politiker

Elternblogs sollten in puncto Familienpolitik hinsehen statt wegschauen. Vor der Bundestagswahl ist die Gelegenheit mehr als günstig, daher habe ich mit einem Fragenkatalog bei unseren Politikern nachgehakt.

Worum geht’s?

Kuchenerbse schrieb Parteien und deren Spitzenpolitiker aus der Augsburger Region an und bat bis 10. September um Antwort.


Hebammen sind „Mangelware“ in Deutschland, viele hängen ihren Beruf an den Nagel. Wie wollen Sie dieses Problem langfristig und auch kurzfristig lösen?

Durz, Hansjörg, CSU

Für die Versorgung von Schwangeren, Müttern und junger Familien sind Hebammen unverzichtbar. Daher haben wir in einem ersten Schritt in den zurückliegenden Jahren verschiedene Maßnahmen unternommen, um auch künftig eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe sicherzustellen. Wir werden genau beobachten, ob weitere Maßnahmen für die Hebammen erforderlich sind.

So wurden bereits Maßnahmen zur finanziellen Entlastung im Bereich der Hebammenhilfe ergriffen, etwa dadurch, dass die Krankenkassen verpflichtet wurden, zusätzliche Mittel für Geburtshilfeleistungen von Hebammen bereitzustellen. Mit dem Präventionsgesetz wurde zudem die Möglichkeit für Familien geschaffen, Leistungen der Hebammenhilfe im Bereich der Wochenbettbetreuung für bis zu 12 Wochen – auf ärztliche Anordnung auch länger- in Anspruch nehmen zu können, statt bislang nur 8 Wochen nach der Geburt. So können Hebammen und die Familien die wichtige Zeit nach der Geburt zeitlich flexibler gestalten.

Mir ist bewusst, dass die stetige Erhöhung der Berufshaftpflichtprämien vielen Hebammen zu schaffen macht und nicht wenige dazu zwingt, ihre selbständige Berufstätigkeit aufzugeben. Um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Geburtshilfe überall in unserer Heimat zu erhalten, ist eine langfristige und grundsätzliche Lösung der Haftpflichtproblematik nötig. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen keine Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen erheben können. Das soll dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren, einen weiteren Anstieg zu bremsen und Hebammen finanziell zu entlasten. Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten. Auf Basis der geänderten Gesetzeslage haben der DHV und das Versicherungskonsortium um die Versicherungskammer Bayern zum Juli 2016 eine Verlängerung des Gruppenversicherungsvertrages bis Mitte 2018 vereinbart. Damit ist es seit Jahren erstmals wieder möglich, eine mehrjährige Absicherung für die freiberuflichen, in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zu gewährleisten. Zudem liegt der vereinbarte Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien deutlich unter den Entwicklungen der letzten Jahre. Damit der Regressverzicht seine Wirkung zukünftig entfalten kann, ist insbesondere eine Verständigung zwischen Versicherungswirtschaft und Krankenkassen über die derzeit in der Abwicklung befindlichen Altfälle notwendig. Hier sind die weiteren Gespräche abzuwarten. Ein möglicher Vergleich böte die Chance einer erheblichen Entlastungswirkung auf die weitere Prämienentwicklung.

Die Gespräche über die Vertragsverlängerung des Gruppenversicherungsvertrags des DHV nach dem Sommer 2018 zwischen dem Versicherungsmakler des DHV und den Versicherern haben bereits begonnen und es ist ein zeitnaher Abschluss geplant. Wir werden den Prozess weiter genau beobachten.


Woerlein, Herbert, SPD

Ich sehe zwei Hebel, an denen wir ansetzen müssen.

  1. Die Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden.
  2. Die Versicherung muss gesetzlich geregelt werden. Ich strebe eine vergleichbare Situation wie bei Ärzten an. Mit ihrem ohnehin niedrigem Verdienst können Hebammen sich die teuren Versicherungen nicht mehr leisten.

Dr. Brem, Markus, FREIE WÄHLER

Das ist aus meiner Sicht eine Sauerei! Meine Lösung: Der Staat, also der allgemeine Steuerzahler, hat deren Haftungsrisiko zu übernehmen! Warum muss eine Hebamme das Gesundheitsrisiko im Rahmen von Geburtsvorgängen, also wo neue „Staatsbürger“ auf die Welt kommen, übernehmen und finanziell mittels einer Versicherung abdecken?  Der gleiche Staat regelt doch auch den Verkehr; beim ÖPNV sogar auch die Risiken; der gleiche Staat übernimmt zahlreiche andere Haftungsrisiken (z.B. Finanz- und Bankenkrise); der gleiche Staat übernimmt jetzt die Entsorgungsrisiken bei den Atomkraftwerken.

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Frfr. Tucher von Simmelsdorf, Constanze, ÖDP

Ich fordere einen Gesetzesentwurf zum Thema Haftpflichtversicherung der Hebammen, der geeignet ist, die Haftungsproblematik umfassend wirksam und nachhaltig zu lösen und so den Berufsstand der Hebammen zukünftig zu sichern und damit einhergehend die Geburtshilfe einschließlich der „aufsuchenden Hebammenhilfe“ mit dem gesamten Leistungsspektrum in Deutschland dauerhaft sicherzustellen. Hierfür wäre ein grundlegender, solidarischer Systemwechsel durch die Einrichtung eines staatlichen Haftungsfonds notwendig, eventuell ergänzt durch eine Definition der Haftungsobergrenze.


Zimmer, Andreas, BP

  • Hier müssen die Krankenkassen mehr in die Pflicht genommen werden: Verhandlungen mit den Versicherungen geführt und die Haftpflichtbeiträge gesenkt werden.
  • Erhalt des Hebammengesetzes
  • Aufklärung über die Notwendigkeit/Wichtigkeit von Hebammen
  • Keine Zentralisierung der Geburtshilfe
  • Erhöhung der Pauschalen

Das Betreuungsgeld endet, wenn das Kind eine staatlich anerkannte Betreuungsstelle besucht. Mittlerweile steigen die Kosten für die Kinderbetreuung immens, welche Lösungen bieten sich für weniger gut situierte Familien?

Durz, Hansjörg, CSU

Das Betreuungsgeld ist eine Leistung für Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selbstständig organisieren und keine staatliche geförderte Einrichtung (Kita oder Tagesmutter) in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld kann frühestens ab dem 15. Lebensmonat beantragt werden und wird bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonats ausgezahlt. Insofern ist es richtig, dass bei Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Betreuungsstelle der Anspruch auf das Betreuungsgeld erlischt.

Seit 2008 haben Bund, Länder und Kommunen den Ausbau der Kinderbetreuung durch unterschiedliche Investitionsprogramme massiv vorangebracht. In 2017 hat der Bund das bereits 2007 eingerichtete Sondervermögen für den Kinderbetreuungsausbau um 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Damit werden weitere 100.000 Kitaplätze bis zum Grundschulalter gefördert. Insgesamt hat der Bund seit 2007 den Ausbau und den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen mit rund 8 Milliarden Euro gefördert.

Die Höhe der Kostenbeteiligung jedoch variiert je nach Bundesland, Träger und Kommune. Insofern sind die Kosten für die Betreuung zum Teil sehr niedrig für die Eltern sind, manchmal leider auch sehr hoch. In speziellen Fällen übernimmt das Jugendamt ganz oder teilweise die Kosten für die Kinderbetreuung. Wer auf Unterstützung bei den Kosten für die Kinderbetreuung angewiesen ist, erhält also auch entsprechende Unterstützung. Wir lassen kein Kind zurück. Auch in diesem Zusammenhang halte ich die Erhöhung des Kindergelds für sinnvoll, da dies wirklich bei allen Familien ankommt.


Woerlein, Herbert, SPD

Meine SPD und ich stehen zu unserem Wahlversprechen: Kostenlose Bildung von der Kita bis zum Berufs- oder Studienabschluss. Damit erledigt sich die in der Frage formulierte Problemstellung.


Dr. Brem, Markus, FREIE WÄHLER

Ich meine, die Lösung könnte eine Kombination aus „Freiwilligendiensten zur Betreuung“ und staatlicher finanzieller Unterstützung sein, also ein Anreiz-, Mitwirkungs- und Finanzmodell, wo Ehrenamt und staatliche Fürsorge zusammenkommen. Es funktioniert in anderen Bereichen (z.B. Asylhelfer). Allerdings bin ich in diesem Bereich (noch) kein Experte.


Frfr. Tucher von Simmelsdorf, Constanze, ÖDP

Mit einem sozialversicherungspflichtigen Familiengehalt (wie in Frage 2 erläutert) könnten sich Eltern entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen. Falls dies nicht erwünscht ist, könnten die Eltern dieses Geld für die auswärtige Betreuung verwenden.


Zimmer, Andreas, BP

Das in Frage 3 erwähnte Erziehungsgrundgehalt.


Freut euch, morgen erscheint schon der nächste Beitrag spannenden Fragen und Antworten! Abonniert den Blog und erfahrt sofort, wann der Beitrag online geht!


Teil 1 Familienpolitik: Persönliches & Verbesserungspotenzial in der Familienpolitik

Teil 2 Familienpolitik: Hebammenmangel & Betreuungsgeld

Teil 3 Familienpolitik: Kinderbetreuung – fehlende Plätze & Kosten für Geringverdiener & fehlende Schulgelder

Teil 4 Familienpolitik: Stellenwert der Familie in der Partei & persönliche Verbesserungsvorschläge


Der Blog/ die Autorin steht absolut neutral zu den Meinungen der Interviewpartner. Die Meinungen der Interviewpartner spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Autorin wieder. Die Reihenfolge entstand rein willkürlich.

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